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Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

D05000435 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für das Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes benötigen Sie eine Erlaubnis.

Handlungsgrundlage


  • § 29 WaffG; § 29 AWaffV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089043001000 "Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden