Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
D05000435• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für das Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes benötigen Sie eine Erlaubnis.
Handlungsgrundlage
- § 29 WaffG; § 29 AWaffV
Formularangaben
Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089043001000 "Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung"
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Versionshinweis
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