Gaststättengewerbe Erlaubnis
D05000480• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie in Ihrem Betrieb gewerblich alkoholische Getränke ausschenken möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Der Ausschank von alkoholfreien Getränken und unentgeltlicher Kostproben sowie die Betriebsart (z.B. Schankbetrieb, Diskothek, Speisewirtschaft etc.) und für bestimmte Räumlichkeiten erteilt
Handlungsgrundlage
- (Bundes-)Gaststättengesetz §§ 23, 4, 5 GastG §6a Abs.2 GewO
Formularangaben
Technische Beschreibung
99025002005000 "Gaststättengewerbe Erlaubnis"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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