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Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers

D05000484 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das erlaubnispflichtige Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Gaststättenerlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das Gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich melden, wenn Sie den erlaubnispflichtige Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes anzeigen.

Handlungsgrundlage


  • §2 GastG (Gaststättengesetz) §10 GastG §15 Abs. 3 Nur. 7 GastG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tod des/der Erlaubnisinhaber*in

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99025007000000 "Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden