Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers
D05000484• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Nach dem Tode des Erlaubnisinhabers darf das erlaubnispflichtige Gaststättengewerbe auf Grund der bisherigen Gaststättenerlaubnis durch den Ehegatten, Lebenspartner oder die minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit weitergeführt werden. Das Gleiche gilt für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger oder Testamentsvollstrecker bis zur Dauer von zehn Jahren nach dem Erbfall. Sie müssen es dem zuständigen Ordnungsamt unverzüglich melden, wenn Sie den erlaubnispflichtige Gaststättenbetrieb weiterführen wollen und den Beginn des Gewerbes anzeigen.
Handlungsgrundlage
- §2 GastG (Gaststättengesetz) §10 GastG §15 Abs. 3 Nur. 7 GastG
Formularangaben
Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tod des/der Erlaubnisinhaber*in
Technische Beschreibung
99025007000000 "Anzeige der Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode des Erlaubnisinhabers"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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