Anzeige einer Straußwirtschaft
D05000485• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 5 Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 13 Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 3 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 6 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 8 Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 5 HgastG Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
99025006000000 Anzeige einer Straußwirtschaft
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden