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Anzeige einer Straußwirtschaft

D05000485 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Bayerische Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 13 Landesverordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 3 Gaststättengesetz des Landes Sachsen-Anhalt § 6 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 8 Verordnung der Landesregierung zur Ausführung des Gaststättengesetzes § 5 HgastG Hessisches Gaststättengesetz (HGastG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige einer Straußwirtschaft

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99025006000000 Anzeige einer Straußwirtschaft

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden