Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

D05000489 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


99007035017000 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung: Die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II beziehen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit beziehen könnten. Die Förderung wird gewährt, wenn die jungen Menschen aufgrund individueller Problemlagen Schwierigkeiten haben, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation zu erlangen oder ins Arbeitsleben einzutreten. Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu fördern, therapeutische Behandlungen einzuleiten und den Zugang zu den Aktivierungs- und Stabilisierungsangeboten des Jobcenters sowie zu einer frühzeitigen, intensiven berufsorientierten Förderung zu ermöglichen.

Handlungsgrundlage


  • § 16h SGB II

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden