Förderung schwer zu erreichender junger Menschen
D05000489• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
99007035017000 Förderung schwer zu erreichender junger Menschen Bewilligung: Die Förderung schwer zu erreichender junger Menschen richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II beziehen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit beziehen könnten. Die Förderung wird gewährt, wenn die jungen Menschen aufgrund individueller Problemlagen Schwierigkeiten haben, eine schulische, ausbildungsbezogene oder berufliche Qualifikation zu erlangen oder ins Arbeitsleben einzutreten. Ziel der Förderung ist es, die Inanspruchnahme von Sozialleistungen zu fördern, therapeutische Behandlungen einzuleiten und den Zugang zu den Aktivierungs- und Stabilisierungsangeboten des Jobcenters sowie zu einer frühzeitigen, intensiven berufsorientierten Förderung zu ermöglichen.
Handlungsgrundlage
- § 16h SGB II
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
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Versionshinweis
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