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Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Anzeige Beendigung Stellvertretertätigkeit

D05000493 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter betrieben haben und die Stellvertretungserlaubnis beendet haben beziehungsweise der Betrieb nicht mehr durch die/den Stellvertreterin/Stellvertreter geführt werden soll, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen. Wenn Sie die Anzeige nicht tätigen sollten, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor

Handlungsgrundlage


  • § 9 GastG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis Beendigung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 77114004002105 "Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Anzeige der Beendigung der Stellvertretertätigkeit"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden