Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis
D05000495• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Ihr erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter*in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Den Antrag stellen Sie als Inhaber*in der Gaststättenerlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis wird für eine/n bestimmte/n Stellvertreter*in erteilt und kann befristet werden.
Handlungsgrundlage
- § 9 GastG
Formularangaben
Technische Beschreibung
99025005001000 "Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden