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Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis

D05000495 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Ihr erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe durch eine/n Stellvertreter*in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretungserlaubnis. Den Antrag stellen Sie als Inhaber*in der Gaststättenerlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis wird für eine/n bestimmte/n Stellvertreter*in erteilt und kann befristet werden.

Handlungsgrundlage


  • § 9 GastG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Gaststättengewerbe - Stellvertretungserlaubnis

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


99025005001000 "Stellvertretungserlaubnis nach Gaststättengesetz Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden