Antrag ausländische Berufsqualifikation Lehrerin/Lehrer Drittstaaten Anerkennung
D05000523• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie eine Lehramtsqualifikation aus einem anderen Land anerkennen lassen möchten, dann muss sie mit der deutschen Ausbildung vergleichbar sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Sie müssen die deutsche Sprache gut beherrschen und verschiedene Nachweise wie Hochschuldiplome, Prüfungszeugnisse und berufliche Tätigkeiten einreichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu bewerten. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie glaubhaft machen, warum das so ist. einreichen. Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu bewerten. Wenn Ihr Beruf im Herkunftsland nicht reglementiert ist, müssen Sie nachweisen, dass Sie dort mindestens ein Jahr als Lehrer gearbeitet haben. Die Anerkennung ermöglicht Ihnen, den Lehrerberuf in Nordrhein-Westfalen unter denselben Bedingungen wie Personen mit einer deutschen Qualifikation auszuüben.
Handlungsgrundlage
- §§ 1-3 Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennungen von Berufsqualifikationen im Lehrerbereich (AnerkennungsVO Berufsqualifikation Lehramt) (Stand: 09.09.2022); § 14 Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz – LABG) (Stand: 09.09.2022); § 51 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) (Stand: 09.09.2022); §§ 12-14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (Stand: 09.09.2022); Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) (Stand: 22.09.2022)
Formularangaben
Antrag auf Anerkennung der Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Berufsqualifikation als Lehrerin oder Lehrer aus Drittstaaten Anerkennung (99150082016000).
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