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Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen - Anzeige

D05000536 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigepflicht besteht nur für Unternehmen.

Handlungsgrundlage


  • § 8 Gefahrstoffverordnung

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen - Anzeige

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief für die Leistung "Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen 99006041261001" des Leistungsbündels "Anzeige Asbesttätigkeiten"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden