Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen - Anzeige
D05000536• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien ausführen, ist eine Anzeige bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde zu stellen. Diese Anzeige kann unternehmens- oder objektbezogen sein. Eine Anzeigepflicht besteht nur für Unternehmen.
Handlungsgrundlage
- § 8 Gefahrstoffverordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief für die Leistung "Anzeige Tätigkeiten mit Asbest Entgegennahme unternehmensbezogen 99006041261001" des Leistungsbündels "Anzeige Asbesttätigkeiten"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden