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Antrag Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung

D05000538 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut aus Drittstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2-5 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) (Stand: 20.09.2022), §§ 21, 21a, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) (Stand: 20.09.2022), § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 20.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

Hilfetext

Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut aus Drittstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden.

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150038001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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