Antrag Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
D05000538• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut aus Drittstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2-5 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) (Stand: 20.09.2022), §§ 21, 21a, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) (Stand: 20.09.2022), § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 20.09.2022)
Formularangaben
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut aus Drittstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden.
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150038001000).
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