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Antrag Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut Erteilung

D05000539 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2-5 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) (Stand: 20.09.2022), §§ 21, 21a, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) (Stand: 20.09.2022), § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 20.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut inkl. Nachweise

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


nicht vorhanden

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden