Antrag Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut Erteilung
D05000539• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erteilt werden.
Handlungsgrundlage
- § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2-5 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) (Stand: 20.09.2022), §§ 21, 21a, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) (Stand: 20.09.2022), § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 20.09.2022)
Formularangaben
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut inkl. Nachweise
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden