Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Antrag Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Hebamme automatische Anerkennung Erteilung

D05000544 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Berufsqualifikation als Hebamme (automatische Anerkennung) kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 77a Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG); §§ 5, 43, 46, 47, 48, 49, 50, 51 Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (HebG); Art. 40, Art. 41, Art. 43. Richtlinie 2005/36/EG; Anhang V Nummer 5.5.2 der Richtlinie 2005/36/EG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme durch automatische Anerkennung Erteilung (99150020001000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden