Anerkennung Sachverständige*r Gashochdruckleitung
D05000573• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entspricht. Im Weiteren müssen Gashochdruckleitungen vor ihrer Inbetriebnahme von einem Sachverständigen auf Dichtheit, Festigkeit und das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen geprüft werden. Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme. Wenn Sie als Sachverständige*r im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen, benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Behörde.
Handlungsgrundlage
- § 11, 12 Gashochdrucksleitungsverordnung (GasHDrLtgV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99147007016000 "Sachverständige für Gashochdruckleitungen Anerkennung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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