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Anerkennung Sachverständige*r Gashochdruckleitung

D05000573 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sachverständige prüfen Gashochdruckleitungen und deren zugehörige Einrichtungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, vor Errichtung darauf, dass die geplante Leitung/Einrichtung den Beschaffenheitsanforderungen der Gashochdruckleitungsverordnung entspricht. Im Weiteren müssen Gashochdruckleitungen vor ihrer Inbetriebnahme von einem Sachverständigen auf Dichtheit, Festigkeit und das Vorhandensein der notwendigen Sicherheitseinrichtungen geprüft werden. Eine weitere Prüfung erfolgt dann in der Regel innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme. Wenn Sie als Sachverständige*r im Bereich Gashochdruckleitungen tätig sein wollen und einer akkreditierten Inspektionsstelle angehören oder die Zertifizierung einer akkreditierten Zertifizierungsstelle besitzen, benötigen Sie zusätzlich noch die Anerkennung der zuständigen Behörde.

Handlungsgrundlage


  • § 11, 12 Gashochdrucksleitungsverordnung (GasHDrLtgV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung Sachverständige*r Gashochdruckleitung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99147007016000 "Sachverständige für Gashochdruckleitungen Anerkennung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden