Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen
D05000575• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist.
Handlungsgrundlage
- § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz
Formularangaben
Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99094002019004 "Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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