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Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen

D05000575 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie geschäftsmäßig Inkassodienstleistungen erbringen möchten, müssen Sie diese Tätigkeit im Rechtsdienstleistungsregister registrieren lassen. Registriert werden kann, wer für die Ausübung der Tätigkeit persönlich geeignet und auch zuverlässig ist sowie darüber hinaus über eine besondere Sachkunde verfügt und diese entsprechend nachweist.

Handlungsgrundlage


  • § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde Registrierung von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99094002019004 "Registrierung von Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde von Personen die Inkassodienstleistungen erbringen"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden