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Antrag Erlaubnis Führen Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

D05000578 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für die Berufsqualifikation als Physiotherapeutin oder Physiotherapeut aus EU/EWR/Schweiz kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 2-5 Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) (Stand: 20.09.2022), §§ 21, 21a, 21c Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten (PhysTh-APrV) (Stand: 20.09.2022), § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 20.09.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeutin oder Physiotherapeut bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150037001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


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