Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Sachverständigen nach Deponieverordnung - Bestimmung

D05000593 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt. Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.

Handlungsgrundlage


  • §§3, 5, 21 Abs. 4, 24 Absatz 1, Anhang 1 Ziffer 2.1 Abs.4 und 5 DepV i.V.m §5 Abs.3 Nr.1 BImSchG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sachverständigen nach Deponieverordnung - Bestimmung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99001036260000 "Sachverständiger nach Deponieverordnung Bestimmung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden