Sachverständigen nach Deponieverordnung - Bestimmung
D05000593• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Betreiberinnen und Betreiber von Langzeitlagern müssen bei Stilllegung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit das Lager keine Gefahr für die Allgemeinheit oder die Umwelt darstellt. Sachverständige kontrollieren die Einhaltung regelmäßig. Wenn Sie die Kontrolle durchführen wollen, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, Sie als Sachverständige oder Sachverständiger zu bestimmen. Die Bestimmung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Handlungsgrundlage
- §§3, 5, 21 Abs. 4, 24 Absatz 1, Anhang 1 Ziffer 2.1 Abs.4 und 5 DepV i.V.m §5 Abs.3 Nr.1 BImSchG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99001036260000 "Sachverständiger nach Deponieverordnung Bestimmung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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