Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung
D05000598• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin bzw. des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
Handlungsgrundlage
- § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018025001000 "Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden