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Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

D05000598 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychologische Psychotherapie kann Ihnen die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeuten erteilt werden. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt den Beruf der Psychologischen Psychotherapeutin bzw. des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Die Approbation wird unbefristet erteilt und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Handlungsgrundlage


  • § 2 Psychotherapeutengesetz (PsychThG), § 19 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018025001000 "Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden