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Antrag Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikationen zulassungsfreie Handwerksberufe (Gesellenprüfung) Feststellung

D05000600 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für ausländische Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • §§ 40a und § 50c Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO), §§ 4, 5, 8 Abs.1 Nr. 2 und § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG),Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung) Feststellung (99150052037000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden