Antrag Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikationen zulassungsfreie Handwerksberufe (Gesellenprüfung) Feststellung
D05000600• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für ausländische Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- §§ 40a und § 50c Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO), §§ 4, 5, 8 Abs.1 Nr. 2 und § 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG),Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Formularangaben
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen (Gesellenprüfung) Feststellung (99150052037000).
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