Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Hebamme
D05000610• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Hebammengesetz (HebG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018049001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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