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Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Hebamme

D05000610 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Hebamme/Entbindungspfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.

Handlungsgrundlage


  • § 1 Hebammengesetz (HebG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Hebamme/Entbindungspfleger

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018049001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Hebamme / Entbindungspfleger Erteilung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden