Antrag Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikationen zulassungspflichtiges Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung
D05000614• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Für ausländische Berufsqualifikationen in zulassungspflichtigen Handwerksberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 50c Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO); §§ 12 und 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG); §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formularangaben
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung (99150053037000).
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden