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Antrag Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikationen zulassungspflichtiges Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung

D05000614 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für ausländische Berufsqualifikationen in zulassungspflichtigen Handwerksberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 50c Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO); §§ 12 und 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG); §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungspflichtigen Handwerk (Meisterprüfung) Feststellung (99150053037000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden