Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung - Altenpfleger
D05000623• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Tätigkeit als Altenpflegerin oder Altenpfleger ist in Deutschland reglementiert. Damit Sie in Deutschland als Altenpflegerin oder Altenpfleger arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Altenpflegerin“ oder „Altenpfleger“ führen und in dem Beruf arbeiten.
Handlungsgrundlage
- § 1 Pflegeberufegesetz (PflBG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018098001000 "Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegerin oder Altenpfleger Erteilung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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