Antrag Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikationen zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe (Meisterprüfung) Feststellung
D05000648• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für ausländische Berufsqualifikationen in zulassungsfreien Handwerksberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 50c Gesetz zur Ordnung des Handwerks (HwO); §§ 12 und 17 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG); §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Formularangaben
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung)
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen im zulassungsfreien Handwerk oder handwerksähnlichen Gewerbe (Meisterprüfung) Feststellung (99150054037000)
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