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Zulassung zur staatlichen Prüfung als Klinische/r Psycholog*in und Psychotherapeut*in (neues Recht)

D05000661 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Ausbildung im Fachgebiet Klinische Psychologie und Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag.

Handlungsgrundlage


  • §§ 7 - 18 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulassung zur staatlichen Prüfung als Klinische/r Psycholog*in und Psychotherapeut*in (neues Recht)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018141007000 "Staatliche psychotherapeutische Prüfung Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden