Antrag Gleichwertigkeit ausländische Berufsqualifikationen nichthandwerkliche Gewerbeberufe Feststellung
D05000663• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für ausländische Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- § 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Stand: 26.10.2022); Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 26.10.2022); §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (Stand: 26.10.2022); Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) (Stand: 26.10.2022)
Formularangaben
Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen Feststellung (99150051037000)
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