Erlaubnis zu vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs Erteilung
D05000664• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die vorübergehende und gelegentliche Ausübung der Tätigkeit als Zahnarzt/in im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Handlungsgrundlage
- § 13 Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018051001000 "Erlaubnis zu vorübergehenden Ausübung des zahnärztlichen Berufs Erteilung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden