Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung
D05000665• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.
Handlungsgrundlage
- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV)
Formularangaben
Zulassung zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (altes Recht)
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018090007000 "Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden