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Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung

D05000665 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Ausbildung der Fachrichtung Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Für die Zulassung zu der Prüfung müssen Sie sich schriftlich anmelden. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in.

Handlungsgrundlage


  • Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapeuten (KJPsychThAPrV)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulassung zur staatlichen Prüfung als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (altes Recht)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018090007000 "Staatliche Prüfung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden