Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung
D05000667• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 2 PsychTh-APrV
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018091007000 "Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung"
Stichwörter
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