Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung

D05000667 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Ausbildung im Fachgebiet Psychologische Psychotherapie schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzungen für die Approbation als Psychologische(r) Psychotherapeut(in). Die Prüfungszulassung erfolgt auf Antrag. Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten dauert in Vollzeit mindestens drei Jahre, in Teilzeit mindestens fünf Jahre. Sie besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Ausbildung mit Krankenbehandlung unter Supervision sowie einer Selbsterfahrung und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab. Diese umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Abs. 2 PsychTh-APrV

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulassung zur staatlichen Prüfung als Psychologische/r Psychotherapeut*in (altes Recht)

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018091007000 "Staatliche Prüfung zum Psychologischen Psychotherapeuten Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden