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Pharmazeutische Prüfung Zulassung

D05000668 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Das Studium der Pharmazie schließt eine Abschlussprüfung ein. Der Nachweis über die bestandene Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Apotheker(in).

Handlungsgrundlage


  • § 6 Abs. 2 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Zulassung zu einem Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99018092007000 "Pharmazeutische Prüfung Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden