Ärztliche Prüfung Zulassung
D05000669• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst, vorbehaltlich § 3 Abs. 3 Satz 2, eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen
Handlungsgrundlage
- § 1 Abs. 2 Nr. 5 ÄApprO
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018093007000 "Ärztliche Prüfung Zulassung"
Stichwörter
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