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Ärztliche Prüfung Zulassung

D05000669 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Das Studium der Medizin schließt eine staatliche Prüfung ein. Der Nachweis über den bestandenen zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung ist Voraussetzung für die Approbation als Arzt oder Ärztin. Ein Studium der Medizin von fünf bis 500 Stunden und einer Dauer von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität). Das letzte Jahr des Studiums umfasst, vorbehaltlich § 3 Abs. 3 Satz 2, eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen

Handlungsgrundlage


  • § 1 Abs. 2 Nr. 5 ÄApprO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Ärztliche Prüfung Zulassung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zu der Leistung 99018093007000 "Ärztliche Prüfung Zulassung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden