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Antrag Anerkennung ausländische Berufsqualifikationen nicht reglementierte Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung

D05000675 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie einen nicht reglementierten Berufsfachschul- oder Fachschulabschluss aus dem Ausland anerkennen lassen möchten, muss dieser vergleichbar mit der deutschen Ausbildung sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die zuständige Stelle bewertet Ihre Unterlagen und kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben oder Fachgespräche nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie glaubhaft machen, warum das so ist. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die zuständige Stelle innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Falls wesentliche Unterschiede festgestellt werden, können Sie diese durch zusätzliche Nachweise oder Berufserfahrungen ausgleichen.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW) (Stand: 14.10.2022); Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) (Stand: 14.10.2022); Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) (Stand: 24.10.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen im Bereich der nicht reglementierten Berufsfachschulabschlüsse und Fachschulabschlüsse Feststellung (99150088037000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden