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Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen

D05000676 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Als Finanzunternehmen sind Sie verpflichtet, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu bestellen. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten, alle im Geldwäschegesetz genannten Verpflichtungen eingehalten werden.

Handlungsgrundlage


  • § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089051010001 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden