Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen
D05000676• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Als Finanzunternehmen sind Sie verpflichtet, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten, sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter zu bestellen. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht, eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen, auf Antrag befreien lassen. Es muss sichergestellt sein, dass auch ohne eine Geldwäschebeauftragte oder einen Geldwäschebeauftragten, alle im Geldwäschegesetz genannten Verpflichtungen eingehalten werden.
Handlungsgrundlage
- § 7 Abs. 2 Geldwäschegesetz (GWG)
Formularangaben
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089051010001 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von Pflicht, einen Geldwäschebeauftragten zu bestellen"
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