Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
D05000678• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Auf Antrag kann die zuständige Stelle Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, die Risikoanalyse zu dokumentieren, befreien.
Handlungsgrundlage
- § 5 Abs. 4 GwG
Formularangaben
Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089051010002 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden