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Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

D05000678 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Auf Antrag kann die zuständige Stelle Verpflichtete unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung, die Risikoanalyse zu dokumentieren, befreien.

Handlungsgrundlage


  • § 5 Abs. 4 GwG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089051010002 "Meldung des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Befreiung von der Dokumentation einer Risikoanalyse"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden