Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme
D05000680• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sofern Sie nach einer Verdachtsmeldung oder einer internen Meldung an Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber Nachteile erleiden, können Sie bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen.
Handlungsgrundlage
- §§ 49 Abs. 5, 53 Abs. 5a GwG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99089148261000 "Beschwerden im Rahmen der Geldwäscheaufsicht Entgegennahme"
Stichwörter
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Versionshinweis
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