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Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen inkl. Nachweise (OZG-Referenzdatenschema)

D05000681 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für ausländische Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Feststellung der Gleichwertigkeit beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • § 50a Berufsbildungsgesetz (BBiG) (Stand: 26.10.2022); Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz - BQFG) (Stand: 26.10.2022); §§ 12, 14 und 16 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (Stand: 26.10.2022); Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV) (Stand: 26.10.2022)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in nichthandwerklichen Gewerbeberufen Feststellung (99150051037000)

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden