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Antrag Weiterbildungsqualifikation Fachärztin/Facharzt, Fachzahnärztin/Fachzahnarzt, Fachtierärztin/Fachtierarzt oder Fachapothekerin/ Fachapotheker Berufsqualifikation EU/EWR/Schweiz oder Drittstaaten Erteilung

D05000687 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer im Ausland eine Weiterbildung zur Fachärztin/Facharzt, Fachzahnärztin/Fachzahnarzt, Fachtierärztin/Fachtierarzt oder Fachapothekerin/ Fachapotheker erworben hat, hat in Deutschland die Anerkennung als Fachärztin/Facharzt, Fachzahnärztin/Fachzahnarzt, Fachtierärztin/Fachtierarzt oder Fachapothekerin/ Fachapotheker unter bestimmten Voraussetzungen zu beantragen.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW); Heilberufsgesetz (HeilBerG) Nordrhein-Westfalen; Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Westfalen-Lippe; Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe; Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe; Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung der Weiterbildungsqualifikation als Fachärztin/Facharzt, Fachzahnärztin/Fachzahnarzt, Fachtierärztin/Fachtierarzt oder Fachapothekerin/ Fachapotheker bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz oder aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-IDs erstellt: Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150063001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150064001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachapothekerin oder Fachapotheker bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150065001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachapothekerin oder Fachapotheker bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150066001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150067001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150068001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung (99150069001000); Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150070001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden