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Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung

D05000693 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sofern Sie als Prüfingenieur*in für Brandschutz anerkannt sind, können Ihnen die bauaufsichtlichen Prüfungen des Brandschutzes übertragen werden. Die Anerkennung als Prüfingenieur*in für Brandschutz können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte/r Sachverständige*r für die Prüfung des Brandschutzes sind und seit Ihrer Anerkennung mindestens fünf weitere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.

Handlungsgrundlage


  • § 24 BauPrüfVO NRW § 22 BauPrüfVO NRW § 23 BauPrüfVO NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung als Prüfingenieur*in für Brandschutz

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99012026016000 "Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden