Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung
D05000693• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sofern Sie als Prüfingenieur*in für Brandschutz anerkannt sind, können Ihnen die bauaufsichtlichen Prüfungen des Brandschutzes übertragen werden. Die Anerkennung als Prüfingenieur*in für Brandschutz können Sie nur beantragen, wenn Sie durch Bescheid der Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen bereits staatlich anerkannte/r Sachverständige*r für die Prüfung des Brandschutzes sind und seit Ihrer Anerkennung mindestens fünf weitere Jahre Berufserfahrung gesammelt haben. Die Anerkennung erlischt bei Vollendung des 70. Lebensjahres.
Handlungsgrundlage
- § 24 BauPrüfVO NRW § 22 BauPrüfVO NRW § 23 BauPrüfVO NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99012026016000 "Prüfingenieure für Brandschutz Anerkennung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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