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Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung

D05000699 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Prüfingenieure für Standsicherheit werden in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt. Die Anerkennung kann für eine oder mehrere Fachrichtungen ausgesprochen werden. Als Prüfingenieur für Standsicherheit können Sie auf Antrag anerkannt werden, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen (§ 17 DVOSächsBO) und die besonderen Voraussetzungen (§ 23 DVOSächsBO) erfüllen. Die Kenntnisse müssen schriftlich in einem Prüfungsverfahren nachgewiesen werden.

Handlungsgrundlage


  • § 24 BauPrüfVO NRW

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anerkennung als Prüfingenieur für Standsicherheit

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99012052016000 "Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden