Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung
D05000699• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Prüfingenieure für Standsicherheit werden in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt. Die Anerkennung kann für eine oder mehrere Fachrichtungen ausgesprochen werden. Als Prüfingenieur für Standsicherheit können Sie auf Antrag anerkannt werden, wenn Sie die allgemeinen Voraussetzungen (§ 17 DVOSächsBO) und die besonderen Voraussetzungen (§ 23 DVOSächsBO) erfüllen. Die Kenntnisse müssen schriftlich in einem Prüfungsverfahren nachgewiesen werden.
Handlungsgrundlage
- § 24 BauPrüfVO NRW
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99012052016000 "Prüfingenieur für Standsicherheit Anerkennung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden