Das neue FIM Portal wird aktiv weiterentwickelt. Feedback senden | Infos zu Datenquellen

Verlängerung eines nationalen Visums nach Ausstellung

D05000705 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird. Für die Einreise zu längerfristigen Aufenthalten (über 90 Tagen) oder Aufenthalten, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, benötigen visumspflichtige Ausländer ein nationales Visum.

Handlungsgrundlage


  • • § 6 Abs. 3 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) Visum • Datenschutzrechtlicher Hinweis gem. §§ 86ff Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Gültig ab

30.09.2022

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

nationales Visum Verlängerung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Ein Visum kann verlängert werden, wenn das Vorliegen höherer Gewalt, humanitärer Gründe oder schwerwiegender persönlicher Gründe belegt werden und diese die rechtzeitige Ausreise verhindern. In diesen Fällen gilt das verlängerte Visum weiterhin für den gesamten Schengen-Raum.

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden