Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung
D05000706• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Sachverständige im Bereich der Land- und Forstwirtschaft tätig werden möchten, müssen Sie von der zuständigen Stelle öffentlich bestellt und vereidigt werden. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise der fachlichen Qualifikation und je nach Sachgebiet eine entsprechende Anzahl von Gutachten nach den Vorgaben in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet beizufügen. Wenn keine fachlichen Bestellungsvoraussetzungen für das Sachgebiet vorliegen bzw. in den fachlichen Bestellungsvoraussetzungen keine Angaben zur Anzahl der vorzulegenden Gutachten gemacht werden, sind mindestens zwei eigene Gutachten neueren Datums (nicht älter als drei Jahre) in jeweils dreifacher Ausfertigung mit unterschiedlichen Bewertungsproblemen aus dem Sachgebiet beizufügen.
Handlungsgrundlage
- § 36 Gewerbeordnung
Formularangaben
Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99078013108000 "Sachverständige für die Land- und Forstwirtschaft Öffentliche Bestellung und Vereidigung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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