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Antrag ausländische Berufsqualifikation Markscheiderin/Markscheider Anerkennung

D05000708 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie als Markscheiderin oder Markscheider arbeiten möchten, müssen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Behörde erhalten. Ihre ausländischen Qualifikationen müssen mit der deutschen Ausbildung vergleichbar sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die Behörde kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie erklären, warum das so ist. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.

Handlungsgrundlage


  • §§ 12, 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW); Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Markscheiderin oder Markscheider

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Berufsqualifikation als Markscheiderin oder Markscheider Anerkennung (99150074016000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden