Antrag Erlaubnis Führen Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt Berufsqualifikation Erteilung
D05000717• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Für Berufsqualifikationen als Fachärztin oder Facharzt aus Drittstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung beantragt werden.
Handlungsgrundlage
- Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW); Heilberufsgesetz (HeilBerG) Nordrhein-Westfalen; Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Formularangaben
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150064001000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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