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Antrag Erlaubnis Führen Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt Berufsqualifikation Erteilung

D05000717 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Für Berufsqualifikationen als Fachärztin oder Facharzt aus Drittstaaten kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Anerkennung beantragt werden.

Handlungsgrundlage


  • Gesetz zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen in Nordrhein-Westfalen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz NRW – BQFG NRW); Heilberufsgesetz (HeilBerG) Nordrhein-Westfalen; Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Nordrhein; Weiterbildungsordnung (WBO) der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Der vorliegende Dokumentsteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID(s) erstellt: Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachärztin oder Facharzt bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung (99150064001000).

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden