Antrag Berufsqualifikation Markscheiderin/Markscheider Anerkennung
D05000725• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Markscheiderin oder Markscheider arbeiten möchten, müssen Sie eine Anerkennung von der zuständigen Behörde erhalten. Ihre ausländischen Qualifikationen müssen mit der deutschen Ausbildung vergleichbar sein und keine wesentlichen Unterschiede aufweisen. Die Behörde kann auch andere Verfahren wie Arbeitsproben nutzen, um Ihre Fähigkeiten zu prüfen. Wenn Sie nicht alle notwendigen Nachweise vorlegen können, müssen Sie erklären, warum das so ist. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft die Behörde innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen.
Handlungsgrundlage
- §§ 12 bis 14, 16 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW); §§ 9, 12, 17 und 22 Abs. 2 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (BQFG NRW); Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (NamÄndVwV)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Der vorliegende Dokumentensteckbrief wurde mit Bezug auf folgende LeiKa-ID erstellt: Ausländische Berufsqualifikation als Markscheiderin oder Markscheider Anerkennung (99150074016000).
Stichwörter
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Versionshinweis
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