Auskunft über Gewerbetreibende
D05000742• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Das Gewerberegister ist ein von den Gemeindeverwaltungen geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) in der Gemeinde angezeigten Unternehmen und Betriebe, die in der jeweiligen Gemeinde ihren Sitz haben. Öffentliche Stellen, Unternehmen und Privatpersonen können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen für die Weitergabe seiner Daten ist nicht erforderlich. Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine darüberhinausgehende erweiterte Gewerberegisterauskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen (zum Beispiel zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen; Kreditvergaben an den Gewerbetreibenden).
Handlungsgrundlage
- §14 Gewerbeordnung (GewO)
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99052001055000 "Auskunft über Gewerbetreibende Übermittlung"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden