Sachverständiger für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung Anerkennung
D05000744• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Wer als private*r Eigentümer*in eines Grundstücks Abwasserleitungen verlegt oder die Verlegung wesentlich ändert, ist dazu verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit von Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Anerkennung als Sachverständige*r für die Überprüfung solcher Abwassereinleitungen können Sie hier beantragen.
Handlungsgrundlage
- §12 SüwVo, §13 SüwVo, §61 WHG
Formularangaben
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zur Leistung 99129035016000 "Sachverständiger für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen Anerkennung"
Stichwörter
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Versionshinweis
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