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Sachverständiger für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung Anerkennung

D05000744 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wer als private*r Eigentümer*in eines Grundstücks Abwasserleitungen verlegt oder die Verlegung wesentlich ändert, ist dazu verpflichtet, deren Zustand und Funktionsfähigkeit von Sachverständigen prüfen zu lassen. Die Anerkennung als Sachverständige*r für die Überprüfung solcher Abwassereinleitungen können Sie hier beantragen.

Handlungsgrundlage


  • §12 SüwVo, §13 SüwVo, §61 WHG

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Sachverständiger für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitung Anerkennung

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99129035016000 "Sachverständiger für die Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen Anerkennung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden