Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum
D05000746• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Qualifizierte Förderanfrage selbst genutztes Wohneigentum nach dem WFNG NRW §1-45. Auf Grundlage der Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen werden im Land Nordrhein-Westfalen mit dem Programm NRW.Zuschuss Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen gefördert. Für die Förderung stellt das Land Nordrhein-Westfalen 400 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbst genutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
Handlungsgrundlage
- WFNG NRW §1-45
Formularangaben
Technische Beschreibung
nicht vorhanden
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
nicht vorhanden