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Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung

D05000753 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen. Vorausgesetzt werden eine über Sachgebiet sowie die persönliche Eignung, einer Gutachtertätigkeit in unabhängiger, gewissenhafter und für den Auftraggeber verständlicher Art und Weise nachzukommen. Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen). Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sach Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen, müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen, werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind

Handlungsgrundlage


  • § 36 Gewerbeordnung (GewO)

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zur Leistung 99050024108000 "Sachverständige Öffentliche Bestellung und Vereidigung"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden