Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme
D05000786• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.
Handlungsgrundlage
- § 1 SV-VO
Formularangaben
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zum FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99018133261001 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme"
Stichwörter
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Versionshinweis
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