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Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme

D05000786 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Sie kommen aus einem EU-Staat oder einem EU- Recht gleichgestellten Staat und wollen als Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz in Nordrhein-Westfalen tätig werden? Dann müssen Sie vorab Ihre Tätigkeitsaufnahme anzeigen und geforderte Nachweise erbringen.

Handlungsgrundlage


  • § 1 SV-VO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zum FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99018133261001 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger Schall- und Wärmeschutz Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden