Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme
D05000788• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren. Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen. Jedoch hat bei Messgeräten zur Bestimmung von Geschwindigkeit und Abstand die Instandsetzungsbenachrichtigung innerhalb von 2 Werktagen bei der örtlich zuständigen Eichbehörde vorzuliegen.
Handlungsgrundlage
- § 55 Abs.3 Mess- und Eichverordnung
Formularangaben
Technische Beschreibung
Referenzdatenschema zur Leistung 99037012261000 "Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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