Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz Entgegennahme
D05000805• Version 1.0•
XDatenfelder 2.0
Entwurf
Inhalt
Definition
Staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung des Brandschutzes prüfen, ob das Vorhaben den Anforderungen an den baulichen Brandschutz entspricht und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der brandschutztechnischen Nachweise. Zur Bescheinigung gehört der Prüfbericht und eine Ausfertigung der brandschutztechnisch geprüften Bauvorlagen.
Handlungsgrundlage
- § 1 SV-VO
Formularangaben
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz Entgegennahme
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zum FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99147014261000 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz Entgegennahme"
Stichwörter
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Versionshinweis
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