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Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme

D05000806 Version 1.0 XDatenfelder 2.0 Entwurf

Inhalt

Definition


Prüfsachverständige für Standsicherheit können in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden. Staatlich anerkannte Sachverständige für die Standsicherheit prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes. Zur Bescheinigung gehören der Prüfbericht und eine Ausfertigung der geprüften Standsicherheitsnachweise. Die Standsicherheitsnachweise sind auch hinsichtlich der Tragfähigkeit des Baugrundes zu überprüfen.

Handlungsgrundlage


  • § 1 SV-VO

Gültig ab

nicht vorhanden

Gültig bis

nicht vorhanden

Formularangaben


Bezeichnung

Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme

Hilfetext

nicht vorhanden

Dokumentart

unbestimmt

Technische Beschreibung


Dokumentensteckbrief zum FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99147015261000 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme"

Stichwörter


nicht vorhanden

Versionshinweis


nicht vorhanden