Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme
D05000806• Version 1.0•
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Entwurf
Inhalt
Definition
Prüfsachverständige für Standsicherheit können in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau anerkannt werden. Staatlich anerkannte Sachverständige für die Standsicherheit prüfen und bescheinigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Standsicherheitsnachweise einschließlich des statisch-konstruktiven Brandschutzes. Zur Bescheinigung gehören der Prüfbericht und eine Ausfertigung der geprüften Standsicherheitsnachweise. Die Standsicherheitsnachweise sind auch hinsichtlich der Tragfähigkeit des Baugrundes zu überprüfen.
Handlungsgrundlage
- § 1 SV-VO
Formularangaben
Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme
Technische Beschreibung
Dokumentensteckbrief zum FIM-Stammdatenschema zu der Leistung 99147015261000 "Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Standsicherheit Entgegennahme"
Stichwörter
nicht vorhanden
Versionshinweis
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